Die Förderkriterien
Die Projekte werden anhand folgender Kriterien auf ihre Förderungswürdigkeit geprüft:
1. Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten oder Beschäftigungsperspektiven
- Umfang, Art und Dauerhaftigkeit zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Impulse für die geförderten/ beteiligten Personen
- Wie viele Menschen werden vom Projekt erreicht und aktiviert?
- Werden besonders benachteiligte Menschen erreicht?
- Verbesserung von Erwerbschancen oder Tätigkeitsmöglichkeiten für beteiligte Personen, z.B. Verbesserung von Wissen und Fertigkeiten
3. Impulse für die Regionalentwicklung
- Beitrag zu den Hauptthemen der Regionalentwicklung (Tourismus, Bewältigung demografischer Wandel, …)
- Nutzung regionaler Potenziale
- Beitrag des Projektes zur Vernetzung von/ mit Akteuren oder anderen Vorhaben in der Region
4. Impulse für die Akteursstrukturen auch im Ehrenamt
- Stützt das Projekt bestehende ehrenamtliche Strukturen?
- Trägt das Projekt zur Schaffung sinnvoller neuer Strukturen bei, z.B. in neuen Tätigkeitsfeldern?
5. Beitrag zur Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips
- Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Berücksichtigung der Besonderheiten von Frauen und Männern im Projekt
- Förderung von Frauen
6. Nachhaltigkeit der Vorhaben
- Welche dauerhaften Effekte?
- Wie sieht die Weiterführung aus? Welche Marktchancen bestehen?
- Bezug zu bisherigen Projekten

Die Lokalen Initiativen und das Regionalbudget
werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.


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Lokale Initiativen