Das Verfahren
1. Erstberatung des Projektträgers
- Verständigung zum angedachten Projekt des Antragstellers
- Vermittlung der konkreten Informationen zu den Fördermodalitäten und Antragsverfahren für die Lokalen Initiativen
- Übergabe einer Mustergliederung für die Projektbeschreibung
2. Unterstützung bei der Projektbeschreibung
- Der Projektträger erstellt eine Projektbeschreibung. (Titel, Kontaktdaten, kurze Selbstdarstellung, angestrebte Ziele, Beschreibung der Maßnahme, Bezug zu früheren Projekten, Durchführungszeitraum, notwendige Förderung)
- Der Projektträger erstellt einen Ausgaben- und Finanzplan
3. Formelle Antragstellung
- Der Projektträger stellt (mit Unterstützung) einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung an den Landkreis Potsdam-Mittelmark.
4. Entscheidung im Vergabebeirat
- Der Vergabebeirat trifft sich regelmäßig und erhält vor der Sitzung Informationen zu den Projekten.
- Auf der Sitzung erhalten die Antragsteller, die Chance sich persönlich vorzustellen und Fragen zu beantworten.
- Der Vergabebeirat trifft seine Entscheidung unter Berücksichtigung der unten dargestellten Kriterien.
5. Zuwendungsbescheid
- Auf Grundlage der Entscheidung des Vergabebeirates erteilt der Landkreis den Zuwendungsbescheid.
- Dabei arbeitet die LAG dem Landkreis zu.
6. Unterstützung der Zuwendungsempfänger bei der Abrechnung und Dokumentation
- Vorprüfung der Unterlagen vor Weiterleitung an den Landkreis durch LAG

Die Lokalen Initiativen und das Regionalbudget
werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.


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Lokale Initiativen